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BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Bestellung als Zahnarzt - Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts - Versäumung der Klagefrist - Verschulden der zuständigen Prozessbevollmächtigten - Wahrung der Klagefrist durch die Einreichung der Klage beim unzuständigen Gericht - Verweisung an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1958 - III A 1616/57
- BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 729
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.03.1953 - IV ZR 165/52
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58
Zwar haben das Reichsgericht (vgl. RGZ Bd. 94 S. 133 [136] und Bd. 149 S. 9 [11]) und der Bundesgerichtshof (NJW 1953 S. 1139 [1140]) eine Klagefrist auch dann als gewahrt angesehen, wenn die Klage bei dem örtlich unzuständigen Gericht erhoben und erst nach dem Ablauf der Frist gemäß § 276 Abs. 1 ZPO an das zuständige Gericht verwiesen worden war. - BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55
Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58
Im übrigen hat auch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 - (NJW 1957 S. 1939 [1941]) ausgesprochen, daß aus der Bindung des Gerichts, an das die Sache verwiesen wird, an die Unzuständigkeitserklärung des verweisenden Gerichts noch nicht die Pflicht folgt, die Sache bei diesem Gericht als rechtshängig und eine etwaige Klagefrist als gewahrt zu behandeln. - BVerwG, 16.05.1958 - VII C 100.57
Ort des Erlassens eines schriftlich ausgefertigten Verwaltungsaktes i.S.d. § 26 …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58
Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 16. Mai 1958 - BVerwG VII C 100.57 - (NJW 1959 S. 404) dahin erkannt, daß die Verweisung eines bei einem örtlich unzuständigen Gericht anhängigen Verwaltungsrechtsstreits jedenfalls dann nicht zulässig ist, wenn der Verweisungsantrag erst nach Ablauf der Klagefrist gestellt worden ist.
- BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60
Rechtsmittel
In diesem Sinne habe auch der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (BVerwGE 6, 328); der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe inzwischen im Beschluß vom 7. Juli 1960 - BVerwG I CB 113.58 - (DVBl. 1960 S. 729) diese Rechtsprechung fortgeführt.Bundesgerichtshofs vom 26. März 1953 (NJW 1953 S. 1139) und auf Entscheidungen des I. und VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1960 S. 729 und BVerwGE 6, 328) berufen.